Was ist ein EU-Fahrzeug? Gibt es Qualitätsunterschiede? Warum ergibt sich ein Preisvorteil? Was ist mit der Hersteller-Garantie? Wie werden Mängel behoben?
Diese Fragen und weitere sind durchaus berechtigt. Die nachfolgenden Ausführungen sollten zur Klärung beitragen.
Was ist ein EU-Fahrzeug?
Laut Wikipedia wird das EU-Fahrzeug wie folgt definiert (https://de.wikipedia.org/wiki/Neuwagen#EU-Neuwagen):
„Als EU-Neuwagen werden Fahrzeuge bezeichnet, die aus dem Produktionsland in das Zielland innerhalb der EU importiert und anschließend wieder reimportiert werden. Zölle fallen dabei innerhalb der EU nicht an. Oft handelt sich um in Deutschland produzierte Neuwagen, die ins EU-Ausland exportiert und anschließend wieder reimportiert werden. Gegenüber einem Neuwagen lässt sich so unter Umständen mit einem EU-Neuwagen beim Kauf Geld sparen, da die Steuern auf den Netto-Verkaufspreis von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfallen können. Die Steuern fallen jedoch nur dort an, wo das Fahrzeug zugelassen und gefahren wird. Allerdings werden die Fahrzeuge für den jeweiligen, ursprünglich vorgesehenen Zielmarkt produziert, so dass sich Ausstattungsmerkmale zu den in Deutschland üblichen teils deutlich unterscheiden können. (Quelle: EU-Autos: die Vor- und Nachteile. RP online, abgerufen am 10. Februar 2020)“.
Gibt es Qualitätsunterschiede?
Grundsätzlich weichen die Ausstattungslinien im Ausland von denen in Deutschland ab. Es ist möglich, dass das von Ihnen gewünschte Extra im ausgewählten EU-Neuwagen nicht verfügbar ist. Das kann beispielsweise bei bestimmten Assistenzsystemen der Fall sein, die in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern serienmäßig verbaut sind.
Das ist auch umgekehrt möglich z. B. sind Winterpakete im Norden Europas und Klimaanlagen in südeuropäischen Ländern Standard, sodass man hier ohne Aufpreis zusätzliche Ausstattungen bekommen kann.
Die Entscheidung für oder gegen einen EU-Neuwagen ist somit sehr individuell. Bedenken, dass in Deutschland vorgeschriebene Systeme fehlen könnten, sind unbegründet. Die Gesetzgebung der Europäischen Union hat geregelt, dass verpflichtende Ausstattungsmerkmale europaweit verbaut werden müssen.
Dasselbe gilt auch für Qualitätsstandards. EU-Neuwagen werden mit der gleichen Qualität und Sorgfalt produziert wie andere Fahrzeuge und kommen meist aus derselben Fabrik. Ebenso werden die in Deutschland geltenden Abgasnormen eingehalten.
Warum ergibt sich ein Preisvorteil?
Der Preisvorteil ist somit nicht auf eine mindere Qualität zurückzuführen. Bei einem Reimport wird die Mehrwertsteuer in dem Land erhoben, in der die Zulassung erfolgt. Da der Mehrwertsteuersatz in Deutschland niedriger als in den meisten EU-Ländern ist, kann dies zu einem Preisvorteil führen. Zusatzabgaben auf Sonderausstattungen oder ein geringes Lohnniveau tragen ebenfalls zu einem günstigeren Preis für EU-Neuwagen und Reimporte bei.
Beim Kauf eines EU-Imports kann man von einem nicht unerheblichen Preisunterschied profitieren, der u. a. bis zu 40% gegenüber dem deutschen Listenpreis betragen kann.
Was ist mit der Hersteller-Garantie?
Die Herstellergarantie gilt in jedem europäischen Land uneingeschränkt. Im Serviceheft des Fahrzeugs müssen u. a. Fahrgestellnummer, Auslieferungsdatum und Stempel des ausliefernden Autohändlers vermerkt sein.
So kann deutschlandweit jede Werkstatt aufgesucht und der Kundendienst nach Herstellervorgaben durchgeführt werden. Hierbei sind ausschließlich Originalteile zu verbauen und im Ausland sollte immer eine Vertragswerkstatt aufgesucht werden.
Wie werden Mängel behoben?
Wenn Sie den EU-Neuwagen in unserem Autostore und somit bei einem Händler innerhalb des Bundesgebiets erwerben, gilt deutsches Recht und Sie können sich in einem solchen Fall direkt an uns / den Händler wenden.
Es kommt auch vor, dass wir als Vermittler beim Autokauf tätig sind. In diesem Fall sind wir aber trotzdem Ihr Ansprechpartner. Entsprechend unserer AGBs kümmern wir uns auch dann um die Gewährleistung für Sie.
Generell gibt es zusätzlich noch die Herstellergarantie, die oftmals sogar über die gesetzliche Dauer (2 Jahre) hinausgeht.